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Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung und der neuen, elektronischen Nachweisführung in Kraft getreten.
Daraus resultiert die Unterscheidung in „nur“ noch zwei Abfallkategorien:
Die gefährlichen Abfälle, wie z. B. Asbest oder Mineralfaserabfälle sind weiterhin nachweispflichtig und unterliegen in Hessen der Andienungspflicht an die HIM GmbH.
Im Kreisgebiet Groß-Gerau anfallende nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung aus dem gewerblichen Bereich sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Riedwerken, zu überlassen.
Bitte informieren Sie sich über die Annahmebedingungen, wie z. B. das Vorlegen einer Deklarationsanalytik nach Deponieverordnung und die Preise über unsere "Preisliste" oder direkt bei dem zuständigen Mitarbeiter Jens Tollkühn.
Abfall-Wirtschafts-Service GmbH
Auf der Hardt / An der B42
D-64572 Büttelborn
Dipl.-Ing.(FH) Jens Tollkühn
Telefon: 06152 7119-271
Mobil: 0160 3650410
Telefax: 06152 7119-22
E-Mail: jens.tollkuehn@aws-service.com